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🏆Verlosung🏆 Dr. Carl & Partner verlosen Starterplätze für den Ansbacher Citylauf

 

Teilnahmebedingungen an unserem Facebook-Gewinnspiel

Rechtliche Hinweise

1. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt ist jeder, der die Facebook-Seite „Ansbacher“ und „Ansbacher Landkreis” sowie den Gewinnspielbeitrag bezüglich des „Startplatz zum Citylauf“ „liked“, also mit „Gefällt mir“ versieht und am 30. April 2019 noch die Facebook-Seite von „Ansbacher” und „Ansbacher Landkreis” sowie den Gewinnspiel-Beitrag mit „Gefällt mir“ versehen hat (da keine anderweitige Speicherung der Daten erfolgt, ist andernfalls keine Kontaktaufnahme mit dem Gewinner möglich). Außerdem muss im Kommentar des Beitrags ein Bild der Laufschuhe gepostet werden.

Der Teilnehmer muss über einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland verfügen. Darüber hinaus bedürfen Minderjährige der Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten zur Teilnahme an diesem Gewinnspiel, sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.

Mitarbeiter von Fränkischer sind nicht teilnahmeberechtigt.

2.  Beginn und Ende des Gewinnspiels

Das Gewinnspiel beginnt ab dem 23. April und endet am 30. April 2019, 14.00 Uhr deutscher Zeit. Dies ist der Teilnahmeschluss.

3. Gegenstand des Gewinnspiels/Abholung/Foto – Urheberrecht

Gegenstand des Gewinnspiels sind 6 Startplätze für den Citylauf Ansbach am 5. Mai 2019 (in diesen Gewinnspielbedingungen auch „Startplatz“ genannt).

Ein Anspruch auf Auszahlung des Gewinns besteht nicht.

Die Teilnahme ist kostenlos.

Die Abwicklung des Gewinnes ist mit Dr. Carl & Partner direkt abzuklären.

Der Teilnehmer willigt ein, dass ein Foto von ihm bei der Gewinnübergabe gemacht wird.

Der Teilnehmer willigt unwiderruflich und unbefristet ein, dass ohne Vergütung dieses Foto von ihm seitens Fränkischer im Internet, Homepage, Facebook, Printmedien und Mail-Newslettern veröffentlicht wird. Auch die Speicherung ist erlaubt.

4. Beginn der Verlosung

Die Verlosung unter allen Teilnehmern findet am 23. April 2019 um 14.00 Uhr statt. Der Gewinner wird nach dem Zufallsprinzip bestimmt. Voraussetzung ist, dass der Teilnehmer noch bis 30.April 2019 die Facebook-Seite „Ansbacher”, „Ansbacher Landkreis” sowie den entsprechenden Gewinnspiel-Beitrag „liked“, also mit „Gefällt mir“ versehen hat (da keine anderweitige Speicherung der Daten erfolgt, ist andernfalls keine Kontaktaufnahme mit dem Gewinner bzw. dessen Ermittlung möglich).

5. Kontaktierung des Gewinners per Facebook

Fränkischer wird versuchen via PN den Gewinner per Facebook zu kontaktieren und auf jeden Fall den Namen des Gewinners auf Facebook veröffentlichen. Der Gewinner verpflichtet sich, innerhalb von 4 Kalendertagen zu melden. Andernfalls verfällt der Gewinn und Fränkischer ist berechtigt, den Gewinn nach billigem Ermessen anderweitig zu vergeben. Das Gleiche gilt, sofern der Gewinn nicht binnen von 5 Kalendertagen nach erfolgter Benachrichtigung des Gewinners abgeholt wird.

6. Veröffentlichung des Namens der Gewinner

Fränkischer hat das Recht, den Namen und Vornamen der Gewinner auf Facebook und der Internetseite www.fraenkischer.de zu veröffentlichen. Die Teilnehmer willigen in die Veröffentlichung ein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur der Name und Vorname veröffentlicht wird.

7. Datenschutz

Fränkischer wird die Daten der Teilnehmer an diesem Gewinnspiel nicht separat speichern, sondern ausschließlich der Facebook-Seite entnehmen.

Soweit die Daten zwecks der Verlosung aus der Liste der Facebook-Fans der Facebook-Seite von „Ansbacher” und „Ansbacher Landkreis” entnommen werden (und beispielsweise auf ein Papier für die Lostrommel geschrieben werden), werden diese Daten 5 Kalendertage nach der Verlosung gelöscht.

Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel erfolgt ausschließlich über die „Gefällt mir“-Schaltfläche auf der Facebook-Seite bei „Ansbacher” und „Ansbacher Landkreis” sowie des entsprechenden Gewinnspiel-Beitrags. Der Teilnehmer kann daher durch Drücken der „Gefällt mir nicht mehr“-Schaltfläche auf den jeweiligen Facebook-Seiten seine Teilnahme an dem Gewinnspiel jederzeit beenden.

Die Daten der Gewinner werden (nachdem diese den Gewinn durch Übermittlung der Anmeldedaten angenommen haben) darüber hinaus insoweit gespeichert, als dies für steuerliche Zwecke notwendig ist (Nachweis der Betriebsausgaben seitens Fränkischer gegenüber den zuständigen Finanzbehörden).

Der Gewinner/Teilnehmer hat jederzeit das Recht, Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten zu erfahren.

Der Name und Vorname der Gewinner werden auf der Facebook-Seite „Ansbacher” und „Ansbacher Landkreis” sowie der Internetseite www.fraenkischer.de nach Übersendung der Anmeldedaten (und damit durch Annahme des Gewinns) durch diese veröffentlicht.

8. Veranstalter

Alleiniger Veranstalter dieses Gewinnspiels ist Text In The City, Martin-Luther-Platz 8, 91522 Ansbach, Inhaber der Homepage Fränkischer (www.fraenkischer.de) und der Facebook-Seiten „Ansbacher” und „Ansbacher Landkreis”.

Das vollständige Impressum von Fränkischer können Sie https://fraenkischer.de/impressum/ einsehen.

9. Änderung und Anpassung des Gewinnspiels

Fränkischer behält sich das Recht vor, insbesondere in Fällen von Missbrauch die Teilnahmeregeln zu ändern, anzupassen oder das gesamte Gewinnspiel zu beenden, sofern dies notwendig erscheint. Auch können Teilnehmer, die falsche Angaben machen, unerlaubte Hilfsmittel etc. verwenden, jederzeit von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

10. Ausschluss des Rechtsweges

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

11. Keine Verbindung zu Facebook/Haftungsfreistellung

Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Jeder Teilnehmer stellt Facebook von jeglicher Haftung vollständig frei. Facebook ist nicht Ansprechpartner für dieses Gewinnspiel.

12. Anwendbares Recht

Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Teilnahme unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Teilnahmebedingungen als lückenhaft erweist.

 

 

 

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