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Am 23. Februar 2019 in Dautenwinden:
2. Indoor Bierfestival lockt mit Gewinnspiel

Landwehr-Bräu verschenkt 6x freien Eintritt für je 2 Personen mit 2 Biermarken

Als Ergänzung zum Fränkischen Brauereifest im Sommer hat die Landwehr-Bräu seit 2018 das Indoor-Bierfestival gestartet. Die Neuauflage steigt auch in diesem Jahr in Dautenwinden mit Biercocktails, ordentlicher Partymusik und Euch im Dirndl oder der Lederhose. Neu im Jahr 2019: Der Landwehr-Bräu Radler-Contest, bei dem Ihr eine Party für Euch und Eure Freunde gewinnen könnt!


 

 

 

 


Ein zusätzliches Schmankerl

Obligatorisch ist natürlich Tracht für alle, es gibt sämtliche Getränke rund ums Bier: Biercocktails, alle LW-Biersorten vom Kellerbier bis zum alkoholfreien Natur-Radler für die Fahrer. Die Landwehr-Bräu Brauer haben sich außerdem für dieses Fest extra einen ganz besonderen Sud überlegt, den sie nur für den kommenden Samstag gebraut haben. Wer sich als Gruppe bis Mittwoch an henkel@landwehr-braeu.de anmeldet, der erhält pro Gruppenmitglied 1 Bier gratis. Für gute Stimmung sorgen die Gaudifranken aus Colmberg und wer sich sportlich fit fühlt, der kann für seine Burschen und Madln am Abend noch einen richtig guten Preis „erradeln“.

https://www.facebook.com/landwehrbraeu/videos/2086234894719883/


GEWINNSPIEL

Zusammen mit Fränkischer verschenkt die Landwehr für 6x freien Eintritt für je 2 Personen und 2 Biermarken. Dafür untenstehende Seiten liken und bei der Veranstaltung teilnehmen.

Hier geht’s zur Ansbacher Facebook-Seite

Hier geht’s zur Ansbacher Landkreis Facebook-Seite

Hier geht’s zur Veranstaltungseite auf Facebook Landwehr-Bräu

Aus Allen, die bis zum 23. Februar 2019 um 12:00 Uhr an der Verlosung teilnehmen, ziehen wir die  Gewinner, die dann im Posting von uns benachrichtigt werden. Bitte schickt uns dann eine kurze Nachricht über den Seitenchat.


Die Teilnahme an dem Gewinnspiel und deren Durchführung richtet sich nach folgenden Bestimmungen.

Veranstalter des Gewinnspiels

Veranstalter des Gewinnspiels ist Text In The City, Martin-Luther-Platz 8, 91522 Ansbach.

Ausgelobter Gewinn

Zu gewinnen gibt es 6x freien Eintritt für je 2 Personen und 2 Biermarken für das 2. Indoor Bierfestival in Dauten der Landwehr-Bräu.

Sämtliche mit dem Gewinn einhergehenden Betriebs-, Neben- und Folgekosten trägt der Gewinner. Insbesondere sind mit der Wahrnehmung des Gewinns entstehende Reise- und/oder Übernachtungskosten vom Gewinner selbst zu tragen.

Teilnahme

Teilnahmeberechtigt an dem Gewinnspiel sind nur volljährige Personen, d. h. Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, und die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland haben. Start Gewinnspiel: 19. Februar 2019, 21:00 Uhr MEZ – Ende Gewinnspiel: 23. Februar 2019, 19:00 Uhr MEZ. Die Teilnahme am Gewinnspiel setzt die Mitgliedschaft auf Facebook und das Fansein von „Ansbacher“ bzw. „Ansbacher Landkreis“ voraus.

Hier geht’s zur Ansbacher Facebook-Seite

Hier geht’s zur Ansbacher Landkreis Facebook-Seite

Ausschluss von der Teilnahme

Von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen sind Mitarbeiter von Text In The City und mit Text In The City verbundenen Unternehmen sowie alle an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Dritten sowie ihre Mitarbeiter und deren Angehörigen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Teilnahmebedingungen kann Text In The City den Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel ausschließen. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig einen Vorteil durch Manipulation verschaffen oder zu verschaffen suchen. Text In The City behält sich in einem solchen Fall die nachträgliche Aberkennung und Rückforderung der Gewinne vor.

Durchführung und Abwicklung

Die Gewinner werden durch eine Zufallsziehung am Ende der Auslobung ermittelt und über das FB-Profil benachrichtigt. Text In The City ist zur Übermittlung der Daten des Gewinners an etwaige Kooperationspartner berechtigt, um eine Durchführung/Abwicklung des Gewinns zu ermöglichen. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Verstreicht eine von Text In The City festgesetzte Frist zur Inanspruchnahme bzw. Abholung des Gewinns fruchtlos, entfällt der Gewinnanspruch. Es besteht kein Anspruch auf ersatzweise Barauszahlung bei Sach- oder sonstigen Gewinnen oder auf nachträgliche Änderung der Gewinne. Der im Rahmen des Gewinnspiels präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnen Gegenstand identisch. Text In The City ist bei Sach- oder sonstigen Gewinnen jederzeit berechtigt, einen gleichwertigen Gewinn mittlerer Art und Güte ersatzweise zu liefern.

Vorbehalt der Beendigung des Gewinnspiels

Text In The City behält sich vor, dass Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigungen und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Text In The City ist hierzu insbesondere berechtigt, wenn die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann.

Haftung

Text In The City wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt. Text In The City übernimmt die Haftung für Rechts- und/oder Sachmängel gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nur dann, wenn ihr Fehler an den Gewinnen arglistig verschweigt. Für den Fall, dass der Gewinn aus Gründen nicht Übergegeben/wahrgenommen werden kann, die der Gewinner zu vertreten hat, entfällt der Gewinnanspruch. Text In The City haftet nicht für im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung etwa entstehende Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig (bei Personenschäden vorsätzlich oder fahrlässig) von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von Text In The City verursacht.

Sonstiges

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von Text In The City ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden. Diese Promotion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, gestützt oder organisiert. Der Empfänger der vom Einsender bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern Text In The City. Die Haftung von Facebook im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel ist ausgeschlossen. Text In The City verwendet innerhalb Ihres Internetauftritts sogenannte Social Plugins („Plugins“) des sozialen Netzwerkes facebook.com, welches von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA betrieben wird („Facebook“). Die Plugins sind mit einem Facebook Logo oder dem Zusatz „Facebook Social Plugin“ gekennzeichnet. Wenn Sie eine Webseite von Text In The City aufrufen, die ein solches Plugin enthält, baut Ihr Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook auf. Der Inhalt des Plugins wird von Facebook direkt an Ihren Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden. Durch die Einbindung der Plugins erhält Facebook die Information, dass Sie die entsprechende Seite des Internetauftritts von Text In The City aufgerufen haben. Sind Sie bei Facebook eingeloggt kann Facebook den Besuch Ihrem Facebook-Konto zuordnen. Wenn Sie mit den Plugins interagieren, zum Beispiel den „Gefällt mir“ Button betätigen oder einen Kommentar abgeben, wird die entsprechende Information von Ihrem Browser direkt an Facebook übermittelt und dort gespeichert. Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Facebook. Wenn Sie nicht möchten, dass Facebook über den Internetauftritt von Text In The City Daten über Sie sammelt, müssen Sie sich vor Ihrem Besuch einer Website von Text In The City bei Facebook ausloggen.

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