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ANregiomed: Wirtschaftsplanung revidiert

Hohes Defizit durch BSG-Urteil zur Schlaganfallbehandlung

Das Defizit des Kommunalunternehmens ANregiomed wird laut ANregiomed Vorstand Dr. Gerhard M. Sontheimer höher ausfallen als von seinem Vorgänger Jörg Reinhardt zum Jahresbeginn eingeschätzt. „Die geplanten Erlössteigerungen können nicht erreicht werden, aber die Personalkosten sind auch schon ohne den ursprünglich geplanten Personalaufbau aufgrund der Tarifsteigerungen über Vorjahresniveau“, erklärt Dr. Sontheimer. Außerdem könnte ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) den Klinikverbund mehrere Millionen Euro kosten.

Aufgrund der wesentlichen Abweichungen von der Planung zu Jahresbeginn wurde die Wirtschaftsplanung revidiert und den Mitgliedern des Verwaltungsrates neu zur Abstimmung vorgelegt. Anstatt der ursprünglich festgesetzten -9,8 Mio. € geht die in der gestrigen Sitzung beschlossene Fassung im laufenden Jahr von einem Defizit in Höhe von -14,8 Mio. € aus, die aktuelle Hochrechnung sogar von -15,5 Mio. €. Durch Rückstellungen in Höhe von -8,2 Mio. € erhöht sich das Defizit im Wirtschaftsplan auf -23 Mio. €.

Unerwartete Belastungen drohen dem Kommunalunternehmen nämlich durch ein Urteil des Bundessozialgerichts. „Bisher konnten alle Kliniken mit speziell ausgestatteten Schlaganfalleinheiten, sogenannten ‚Stroke units‘, eine zusätzliche Vergütung für die dafür notwendigen hohen Behandlungskosten erhalten“, erklärt Dr. Sontheimer. Jenseits der eigenen Behandlungsmöglichkeiten musste die Klinik für den Erhalt der zusätzlichen Vergütung sicherstellen, dass besonders schwer betroffene Patienten bei einer Transportzeit von maximal 30 Minuten in ein qualifiziertes überregionales Zentrum weiterverlegt werden können.

Das Bundessozialgericht hat denn Begriff „Transportzeit“ in einem Urteil im April 2018 jedoch neu definiert und versteht darunter nicht nur die reine Transportzeit des Patienten, sondern den gesamten Zeitraum von der Entscheidung zur Verlegung bis zur Übergabe an die weiterbehandelnde Einheit. Wenn diese Zeitvorgabe nicht rund um die Uhr erfüllt werden kann, entfällt für die behandelnde Klinik für alle behandelten Fälle die Möglichkeit, die zusätzliche Vergütung zu erhalten, das heißt eine sogenannte „neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls“ abzurechnen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Patient tatsächlich verlegt werden muss oder nicht. Tatsächlich müssen weniger als 5 Prozent der Patienten verlegt werden.

Von dieser neuen Interpretation der Abrechnungsvoraussetzungen betroffen sind auch die Schlaganfalleinheiten der ANregiomed-Kliniken Ansbach und Dinkelsbühl. „Es besteht die Gefahr, dass die Krankenkassen die von uns für die Schlaganfallbehandlung erbrachten Leistungen unter Berufung auf dieses Urteil zurückstufen und angeblich zu hohe Vergütungen in Frage stellen“, befürchtet der ANregiomed-Vorstand. Weil die Kostenträger die bezahlten Leistungen rückwirkend bis zum 1. Januar 2014 von den Kliniken zurückfordern könnten, müssen für mögliche Nachforderungen von bis zu 6,65 Mio. € bis zum 31.12.2017 sowie in Höhe von 1,58 Mio. € für das laufende Jahr aus kaufmännischer Vorsicht Rückstellungen gebildet werden.

Da man vor einer endgültigen Klärung der Situation vom schlechtesten Fall ausgehen müsse, wurde für den gesamten Betrag vorsorglich eine Rückstellung im revidierten Budget eingestellt. Diese schlägt sich in vollem Umfang negativ auf die Jahresplanung nieder.

„Hat das Urteil Bestand, kann die Behandlung von Patienten mit Schlaganfällen nicht mehr kostendeckend abgerechnet werden. Trotzdem gibt es in unseren Kliniken bis auf weiteres keinerlei Einschränkungen bei der Behandlung von Schlaganfallpatienten“, versichert der ANregiomed-Vorstand.

Quelle: ANregiomed