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Ansbacher Wohnbaumodell: Wohnraum zu angemessenen Preisen im Blick

Lebenswerter Wohnraum zu angemessenen Preisen ist ein entscheidendes Qualitätsmerkmal einer gesunden Stadtentwicklung und erklärtes Ziel der Stadt Ansbach. Mit dem neu formulierten „Ansbacher Wohnbaumodell“ zur Förderung des Geschosswohnungsbaus und der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum will die Stadtverwaltung dem aktuellen Trend steigender Mieten und Wohnpreise begegnen.

Aktuell führen steigende Einwohnerzahlen verbunden mit einer steigenden Nachfrage nach Wohnungen sowie der teilweise Wegfall geförderten Wohnraums zu einer zunehmenden Verknappung des Wohnraumangebots im unteren Mietpreissegment.

„Ansbach soll auch in Zukunft möglichst vielen Menschen qualitativ hochwertigen und bezahlbaren Wohnraum bieten. Mit dem Ansbacher Wohnbaumodell verfolgen wir eine an den Marktbedürfnissen orientierte Siedlungsentwicklung und sorgen für eine Gleichbehandlung der Vorhabenträger bei der Entwicklung von Wohnungsbauvorhaben“, erklärt Oberbürgermeisterin Carda Seidel. Auch biete Ansbach mit der Ausweisung neuer Wohnbaugebiete und nun mit dem „Ansbacher Wohnbaumodell“ Wohnen und Leben im Stadtgebiet für die unterschiedlichsten Ansprüche an.

Entwicklung Angebotsmieten

Wie einstimmig am 20.03.2018 vom Stadtrat beschlossen, sollen gemäß „Ansbacher Wohnbaumodell“ künftig folgende Grundsätze bei Verhandlungen mit Eigentümern und Vorhabenträgern gelten. So ist in Zukunft bei der Ausweisung von neuen Baugebieten ein Anteil von mindestens 25 Prozent der neu zu schaffenden Wohnfläche für Geschosswohnungsbau im geförderten Mietwohnungsbau zu sichern, wenn das Baugebiet mindestens 15 Geschosswohnungen umfasst. Zudem ist die Realisierung der städtebaulichen Entwicklung einschließlich des geförderten Wohnungsbaus innerhalb einer in der Bauverpflichtung festzulegenden Frist nach Wirksamwerden der Bauleitpläne umzusetzen. Mit der Umsetzung der städtebaulichen Entwicklung verbundene Folgekosten, insbesondere Planungskosten und Gutachterkosten und der durch das Vorhaben erzeugte Erschließungsaufwand sollen dabei durch die Vorhabenträger getragen werden.

Nähere Auskunft zum Wohnbaumodell erhalten Sie bei der Stadt Ansbach, Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz, Tel.: 0981/51-526 oder -491, E-Mail: isek@ansbach.de.

Quelle: Stadt Ansbach