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Erste Bürgerversammlung im Jahr 2018 am 3. Mai

Mit jährlich 13 Orts- und Stadtteilversammlungen sowie einer Seniorenversammlung und zwei Bürgerversammlungen – gem. Art. 18 der Bayerischen Gemeindeordnung ist nur eine Bürgerversammlung pro Jahr vorgeschrieben – bietet die Stadt Ansbach für ihre Bürgerinnen und Bürger ein ortsnahes, freiwilliges und in seiner Intensität anderswo kaum praktiziertes Informations- und Kommunikationsangebot.

Zur ersten Bürgerversammlung in diesem Jahr lädt Oberbürgermeisterin Carda Seidel alle Bürgerinnen und Bürger am Donnerstag, den 03. Mai 2018 um 19 Uhr in den Angletsaal im Kulturzentrum am Karlsplatz ein. Am Anfang der Veranstaltung werden Fachleute aus der Verwaltung und die Oberbürgermeisterin über aktuelle Themen und anstehende Planungen in der Stadt Ansbach informieren sowie schriftlich vorliegende Anfragen beantworten. Im Anschluss stehen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung für Anliegen und Fragen vor Ort zur Verfügung. Zudem haben die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer Bürgerversammlung auch die Möglichkeit Anträge zu stellen und darüber abzustimmen. Empfehlungen der Bürgerversammlungen finden dann Eingang in den Stadtrat oder den zuständigen Ausschuss.

Anfragen zu bestimmten Themen können schriftlich an die Stadt Ansbach, Johann-Sebastian-Bach-Platz 1, 91522 Ansbach oder aber auch per E-Mail an buergerversammlung@ansbach.de oder Fax an 0981/ 511-513 gerichtet werden.