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Gerolfingen: +++ Verletzung des Jagdrechts +++

Ein nicht alltäglicher Fall wurde der Dinkelsbühler Inspektion am Montag, 18.03.2019 mitgeteilt. Die Verletzung der Schonzeit eines Dachses oder sogar eine Jagdwilderei.
Wie die Untere Jagdbehörde der Polizeiinspektion Dinkelsbühl anzeigte, wurde im Bereich der sogenannten westlichen Jagdkanzel im Jagdbezirk Gerolfingen ein erschossener Dachs aufgefunden. Das Raubwild der Marderfamilie steht vom 1. November bis einschließlich 31. Juli jeden Jahres unter Schonzeit und darf in dieser Zeit nicht bejagt werden.
Der Tatzeitraum liegt nach Zustand des Kadavers maximal zwei Wochen zurück, weswegen sicher ausgesagt werden kann, dass dieses Tier in seiner Schonzeit getötet wurde.

Wer Hinweise zu dieser Tat geben kann möchte sich bitte umgehend mit der zuständigen Polizeiinspektion Dinkelsbühl unter der 09851-57190  in Verbindung setzen.

Quelle: Polizeiinspektion Dinkelsbühl