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Gunzenhausen: +++ Abgelaufenes Kurzzeitkennzeichen +++

Am Sonntagnachmittag wurde in Gunzenhausen ein auswärtiges Auto mit abgelaufenem Kurzzeitkennzeichen festgestellt. Dass der Zulassungszeitraum abgelaufen war, wusste der Fahrer, er wollte nach seinen Angaben noch die eine Fahrt nach München machen. Da für das Auto aber kein Versicherungsschutz besteht, musste es in Gunzenhausen abgestellt werden. Neben dem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz erwartet den Fahrer auch noch eine Anzeige nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung.

Quelle: Polizeiinspektion Gunzenhausen

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