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Gunzenhausen + Muhr am See: +++ Betriebserlaubnisse erloschen +++

In der Nacht zum Sonntag wurde am Auto eines 26-Jährigen starke Blendwirkung der Scheinwerfer festgestellt. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten der Polizei Gunzenhausen fest, dass er in seinem Pkw ein Xenon-Licht-Kit eingebaut hatte, ohne eine Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage zu haben. Durch diesen Einbau erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Der Fahrer erhält nun ein Bußgeld und Punkte in der Verkehrssünderkartei.
Ein 18-jähriger Autofahrer hatte an seinem Fahrzeug dauerhaft leuchtende Fahrtrichtungsanzeiger eingebaut. Dieses sogenannte US-Standlicht ist nicht erlaubt und führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des betreffenden Fahrzeugs. Der junge Autofahrer erhält nun ein Bußgeld.

Quelle: Polizeiinspektion Gunzenhausen