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Gunzenhausen: +++ Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz +++

Am Mittwochmorgen, 06.03. wurde ein älteres Fahrzeug im Stadtgebiet kontrolliert, welches mit roten Kennzeichen versehen war. Dem Fahrer, Besitzer einer Autowerkstatt in der Region, waren die Kennzeichen von der Zulassungsstelle ausschließlich für Probe- und Überführungsfahrten zugeteilt worden. Für Alltägliche Fahrten dürfen diese Kennzeichen nicht verwendet werden. Auf Vorhalt räumte der Fahrer ein, die Kennzeichen auch für normale Besorgungen oder sonstige Fahrten verwendet zu haben. Er muss sich deshalb wegen eines Verstoßes nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz verantworten.

Quelle: Polizeiinspektion Gunzenhausen