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KEIN verkaufsoffener Sonntag am 8. April

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof untersagt Ansbach die Durchführung

Information zum Verkaufsoffenen Sonntag am 8. April 2018

 

Stefan Pruschwitz

Sehr geehrte Damen und Herren,

in einer Eilentscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom gestrigen Tage wurde die Satzung der Stadt Ansbach für ungültig erklärt, die für Sonntag, 8. April 2018 die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags von 13 bis 18 Uhr genehmigt hatte. Der verkaufsoffene Sonntag muss daher entfallen, der begleitende Street-Food-Markt findet wie geplant von 11 bis 20 Uhr statt.

Citymarketing Ansbach (CM AN) bedauert die Klage, die auf Initiative „der Allianz für den freien Sonntag“ gegen die Stadt angestrebt wurde und die damit verbundene Absage des verkaufsoffenen Sonntags sehr. CM AN wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass in Ansbach verkaufsoffene Sonntage, die nach dem Ladenschlussgesetz zulässig sind, stattfinden können.

Hierzu suchen wir zeitnah Gespräche; bereits am Montag wird dies in einer zusätzlichen Vorstandssitzung erörtert.

CM AN kritisiert das selektive Vorgehen der „Allianz für den freien Sonntag“. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Initiative einzelne Städte angeht, die Mehrzahl der Städte jedoch weiterhin ohne Beanstandung oder Klageandrohung verkaufsoffene Sonntage durchführen können. So fand z. B. vor zwei Wochen in Herrieden ein verkaufsoffener Sonntag im gesamten Stadtgebiet statt, der in seiner Ausprägung mit Ansbach zu vergleichen ist, ohne dass es zu Aktivitäten der Allianz gekommen wäre. Dies ist eine bewusste Schädigung des Einzelhandelsstandortes Ansbach. Es entsteht ein wirtschaftlicher Schaden für die lokalen Einzelhändler, Gastronomie-Betreiber, Medien-Unternehmen und Dienstleister, da viele Vorbereitungen und Buchungen umsonst waren. Dies tut der Ansbacher Innenstadt weh.

Das Verbot der Durchführung des verkaufsoffenen Sonntags in Ansbach führt weiterhin zu einem Imageverlust für das Oberzentrum Ansbach, verbunden mit Einbußen im gesamten Einzugsgebiet hinsichtlich Bekanntheit, Präsenz bei anstehenden Kaufentscheidungen oder Wahl von Gastro-Angeboten, sowie zu weiteren Frequenzverlusten.

CM AN fragt offen, ob denn insbesondere die Gewerkschaft noch immer nicht verstanden hat, dass ihre restriktive Haltung zu den wenigen verkaufsoffenen Sonntage pro Jahr, zu einer Beschleunigung des Strukturwandels im Einzelhandel führen wird?

Anstatt sich mit dem stationären Einzelhandel zu solidarisieren, der die Mehrzahl der Arbeitsplätze im Einzelhandel stellt, führt das Gewerkschaftshandeln zu einer Stärkung des Internethandels. Also zu einer Verschiebung zu weniger gut bezahlten Arbeitsplätzen in Logistikzentren, die zudem oft im Schichtbetrieb auch an Wochenenden geleistet werden muss. Ob es im Interesse der Gewerkschaft und der Kirchen sein kann, Handelsstrukturen zu unterstützen, deren Sitze vorwiegend im Ausland sind und in Deutschland, geschweige denn in Ansbach, so gut wie keine Steuern zahlen bzw. in den Ballungsräumen sind? Die gewachsenen Klein- und Mittelstädte werden dadurch sicherlich nicht gefördert.

Der lokale, stationäre Einzelhandel steht schwer unter Druck. Das veränderte Einkaufsverhalten der zunehmend „digitalen“ Käuferschaft wirkt sich bereits heute durch Frequenzverluste, Kaufkraftabwanderung und Ladensterben auch in Ansbach aus. Der Kunde ist auch anders als früher. Wir haben fast Vollbeschäftigung. Viele Kunden arbeiten in ihren Jobs und sind während der üblichen Öffnungszeiten nicht mehr in den Städten. Sie sind zunehmend freizeitorientiert, sogar der ehemals starke Samstag verliert in den Klein- und Mittelstädten an Bedeutung. Viele Familien nutzen verkaufsoffene Sonntage als ihren „gemeinsamer Erlebnistag“ sowie als „Treffpunkt mit Freunden/Bekannten“, ihnen entgeht damit ein Stück gemeinsame Freizeit- und Erlebnisqualität…

Drei verkaufsoffene Sonntage für die Innenstadt sind sicherlich nicht das ausschließliche Erfolgsrezept für die Lösung der Innenstadtprobleme, aber aus Sicht des CM AN vertretbar um den lokalen Handel zu stärken.

Angestellte Beschäftigte, die am Sonntag arbeiten, erhalten Freizeitausgleich und hohe Zulagen. Niemand wird gezwungen, an diesen Tagen zu arbeiten.

Die ungenauen Vorgaben des Ladenschlussgesetzes und der damit verbundene, subjektiv bewertbare Aspekt, ob die Kunden denn nun wegen des verkaufsoffenen Sonntages oder wegen des Anlasses in die Stadt kommen, werden auch zukünftig zu viel Streit führen.

Citymarketing Ansbach fordert daher eine Neuregelung des Ladenschlussgesetzes, das für alle Kommunen planbare und rechtssichere Vorgaben für die Genehmigung von verkaufsoffenen  Sonntagen schafft.

Citymarketing Ansbach e.V.
i.V. Stefan Pruschwitz

 

Pressemitteilung der Stadt Ansbach

Entscheidung zu Normenkontrollantrag

Per Telefax ging gestern um 15.47 Uhr die erste Entscheidung des VGH München in Sachen des Normenkontrollantrags über die verkaufsoffenen Sonntage der Stadt Ansbach zu.

Im entsprechenden Eilverfahren hatte der VGH bereits vorgestern entschieden, die Verordnung hinsichtlich der Öffnung der Geschäfte am 8. April 2018 außer Vollzug zu setzen.

Das Street Food Festival als solches wird vom VGH im Grundsatz als möglicher Anlass für eine Sonntagsöffnung anerkannt, insbesondere hinsichtlich einer gegenüber der Ladenöffnung möglichen prägenden Wirkung. Begründet wird die Entscheidung aber im Wesentlichen zum einen mit nicht den Anforderungen genügenden Prognosen hinsichtlich der zu erwartenden Besucherzahlen. Die von Citymarketing Ansbach gelieferten Zahlen werden als nicht nachvollziehbar bezeichnet, da sie nicht auf „tatsächlichen, nachprüfbaren Anhaltspunkten […] z.B. dokumentierten Ergebnissen durchgeführter Zählungen“ beruhen.

Zum anderen wird die Ausdehnung der Sonntagsöffnung auf das gesamte Stadtgebiet bemängelt. Insbesondere wird hierbei die Einbeziehung des Brücken-Centers, des Industriegebiets in Eyb und des „großen Elektromarkt[s] im Bereich der Rothenburger Straße“ gerügt. Eine Entscheidung über den ebenfalls im gleichen Eilverfahren angegriffenen 4. November 2018 ist noch nicht erfolgt.