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Neue Regelung im Bürgeramt ab 9. Juli

Im Bürgeramt gelten aufgrund der angespannten Personalsituation bis voraussichtlich Ende August die eingeschränkten Öffnungszeiten. Also montags von 8 bis 16 Uhr, dienstags, mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr und donnerstags von 8 bis 18 Uhr.

Um die Wartezeiten für die Bürger zu reduzieren, gibt es für Kfz-Händler, die häufig eine Schalterkraft über einen längeren Zeitraum beanspruchen, vorrübergehend eine Sonderregelung: Sie können nur noch Wartemarken ziehen, wenn sie nicht mehr als zwei Vorgänge haben. Händler mit mehr als zwei Vorgängen können vor Ort an der Info im Bürgeramt oder unter der Telefonnummer 0981/51-438 einen Termin vereinbaren.

Ebenfalls neu ist der Einsatz einer Securitykraft im Bürgeramt. Neben der Sicherheit der Mitarbeiter und Kunden gewährt dies auch die Einhaltungen des Datenschutzes, da in der Vergangenheit einige Besucher des Bürgeramts im Schalterbereich nicht den notwenigen Diskretionsabstand eingehalten haben.

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