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Pflichten und Auflagen beim Abbrennen von Osterfeuern

Das Entzünden von Osterfeuern ist vielerorts ein zentrales Ereignis und fester Bestandteil des christlichen Brauchtums.

Zur Vermeidung von Gefahren ist das Abbrennen von Osterfeuern jedoch nicht überall und nur unter Einhaltung von Vorgaben gestattet. Unbedingt zu beachten ist unter anderem die Anzeigepflicht von Oster- und Sonnenwendfeuern. Das Umweltamt der Stadt Ansbach (Tel. 51 -399 oder -325, Fax: 51-1399, E-Mail: umweltamt@ansbach.de) muss bis spätestens eine Woche vor dem Abbrennen über den genauen Brennplatz und die Verantwortlichen (mit Anschrift und Telefonnummer) informiert werden. Ansonsten drohen Bußgelder.
Ein Merkblatt mit ausführlichen Informationen zum Thema „Osterfeuer“ ist im Umweltamt der Stadt Ansbach, Nürnberger Straße 32, erhältlich sowie im Internet auf der Homepage der Stadt Ansbach unter der Rubrik Umwelt und Natur.

Quelle: Stadt Ansbach

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