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Rothenburg: +++ Hinweis zum Silvesterfeuerwerk +++

Im Vorfeld des anstehenden Jahreswechsels und vor dem Hintergrund des bereits laufenden Verkaufs von Feuerwerkskörpern wird darauf hingewiesen, dass aufgrund gesetzlicher Vorgaben pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II ausschließlich am Silvestertag, 31.12., sowie am Neujahrstag, 01.01., abgebrannt werden dürfen. Das Mindestalter für das Nutzen solcher Gegenstände beträgt 18 Jahre. Das Zünden von Böllern und Raketen im Umfeld von Kirchen, Krankenhäusern oder Seniorenheimen sowie in der Nähe brandempfindlicher Gebäude – so beispielsweise am Rothenburger Markplatz – ist grundsätzlich nicht zulässig. Die Polizei wird die Einhaltung der Vorgaben überwachen.

Quelle: Polizeiinspektion Rothenburg