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Wildunfälle vermeiden – Tipps von Polizei und Landratsamt

Das Landratsamt Ansbach und die Polizei Ansbach geben Tipps zu Vermeidung von Wildunfällen, da die Anzahl dieser Unfälle sich nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau befindet. So ereigneten sich im Jahr 2016 im Kreisgebiet rund 2.100 Wildunfälle mit 24 Verletzten. „Vor allem in den Abend- und Morgenstunden überquert Wild bei der Nahrungssuche die Straßen. Auch die Brunftzeit, von September bis Januar sowie im Juli und August, führt zu erhöhtem Wildwechsel. Dabei sind Wildtiere oft in Gruppen unterwegs.

Wenn sich ein Tier der Fahrbahn nähert, sollte die Geschwindigkeit reduziert, abgeblendet und gehupt werden, um einen Unfall zu vermeiden“, so Carola Lang, Leiterin des Fachbereiches für Sicherheit und Ordnung des Landratsamtes Ansbach. Es werden zudem bereits zahlreiche reflektierende Materialien wie etwa alte CD oder blaue Reflektoren an den Straßenleitpfosten eingesetzt, um Wildwechsel zu verhindern. Dennoch sollte insbesondere auf Straßen mit Warnschildern Wildwechsel und in Waldgebieten das Tempo gedrosselt werden und die Fahrer stets bremsbereit sein.

„Wenn ein Zusammenstoß nicht mehr zu verhindern ist, gilt es Ausweichmanöver zu vermeiden, um andere Verkehrsteilnehmer und sich selbst vor Personenschäden zu schützen. Wurde ein Unfall verursacht, muss die Unfallstelle sofort abgesichert und Polizei sowie der zuständige Jagdpächter verständigt werden. Dieser kümmert sich um ein verletztes oder totes Wildtier“, betont Ludwig Hasenmüller, Verkehrssachbearbeiter der Polizeiinspektion Ansbach.

Schäden, die durch ein Ausweichmanöver versucht werden, fallen oft nicht in den Versicherungsschutz. Um eine Regulierung des Schadens über die Kfz-Versicherung abwickeln zu lassen, wird von der Polizei eine sogenannte „Wildunfallbescheinigung“ ausgestellt. Ohne diese kann in der Regel keine Erstattung der Reparaturkosten durch die Kfz-Versicherung erfolgen. Eine nicht unverzüglich nach dem Wildunfall getätigte Anzeige des Unfalls mit Rehwild oder Wildschweinen, kann mit einem Bußgeld bis zu 1.000 Euro belangt werden. Zudem stellt auch die Mitnahme eines verunfallten Wildtieres zur Beseitigung von Unfallspuren eine Straftat dar.

Quelle: Landkreis Ansbach

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