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Aurach: +++ Fahren ohne Fahrerlaubnis und Haftbefehl +++

Bei der Kontrolle eines Mercedes Sprinters mit Autotransportanhänger im Steinauer Weg in Aurach am Montag, 25.03.2019 um 23:45 Uhr wurde durch die Streife festgestellt, dass der Fahrer des Fahrzeuggespanns nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Für das Führen des Gespanns wäre die Fahrerlaubnis der Klasse BE erforderlich gewesen, der 37-jährige polnische Staatsangehörige konnte jedoch nur eine Fahrerlaubnisklasse B vorweisen. Aufgrund der fehlenden Fahrerlaubnis wurde dem Mann die Weiterfahrt untersagt. Für das Vergehen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis hatte der 37-jährige Pole eine Sicherheitsleistung von 200 Euro zu erbringen, da er keinen Wohnsitz in Deutschland hat. Während der Kontrolle stellte die Streife zudem fest, dass der 37-jährige Führer des Fahrzeuges zur Fahndung ausgeschrieben war, da für ihn ein Haftbefehl vorlag. Diesen Haftbefehl konnte der Mann durch eine Zahlung von 875 Euro abwenden, weswegen er nach Zahlung des Betrages auf freiem Fuß blieb.

Quelle: Polizeiinspektion Feuchtwangen