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Gunzenhausen: +++ Anruf von falschen Polizeibeamten +++

Im Dienstbereich der PI Gunzenhausen sind seit Donnerstag, 17.01.2019, bislang zwölf Mitteilungen über Anrufe von falschen Polizeibeamten bei Privatpersonen eingegangen.

Die Vorgehensweise war meist sehr ähnlich: Angeblich wurde im Stadtgebiet eingebrochen und für das eigene Anwesen drohe angeblich Gefahr. Man solle Fenster und Türen verschließen. Weiterhin wurde dann danach gefragt, ob der Angerufene alleine zu Hause sei.
An dieser Stelle des Gesprächs wurden die möglichen Opfer jedoch misstrauisch bzw. beendeten die ominösen Anrufer das Gespräch, als erklärt wurde, dass weitere Familienangehörige zu Hause seien. Die Anrufe erfolgten großteils augenscheinlich von der angeblichen Rufnummer 09831/110. Die Notrufnummer in Kombination mit der Ortsvorwahl wird in Bayern nicht verwendet! Die beim Angerufenen angezeigte Rufnummer wurde jeweils gefälscht.

Die Polizei Gunzenhausen ist ausschließlich unter 09831/6788-0 erreichbar,
der Notruf 110 ist ohne Vorwahl zu wählen, von der 110 erhalten sie in Bayern keine Anrufe.

Bislang sind in der aktuellen Serie glücklicherweise noch keine Fälle bekannt geworden, bei denen tatsächlich ein Schaden eingetreten ist. Es kann vermutet werden, dass die Täter wie so oft im nächsten Schritt glauben machen wollen, dass die Wertsachen im Haus nicht mehr sicher seien und von angeblichen Polizeibeamten abgeholt würden.

Tipps der Polizei:

– Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge bitten.

– Die Polizei ruft Sie niemals unter der Polizeinotruf-Nummer 110 an.
Das tun nur Betrüger. Sind Sie sich unsicher, wählen Sie die Nummer 110.
Benutzen Sie dabei aber nicht die Rückruftaste, da Sie sonst möglicherweise wieder bei den Betrügern
landen, sondern wählen Sie die Nummer selber.

Sie können sich aber auch an das örtliche Polizeirevier wenden. Erzählen Sie den Beamten von den
Anrufen.
Am besten ist, wenn Sie die Nummer Ihrer örtlichen Polizeibehörde sowie die Notrufnummer
110 griffbereit am Telefon haben, damit Sie sie im Zweifelsfall selber wählen können.

– Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse.

– Lassen Sie grundsätzlich keine Unbekannten in Ihre Wohnung.
Fordern Sie von angeblichen Amtspersonen, zum Beispiel Polizisten in zivil, den Dienstausweis.

– Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Behörde an, von der die angebliche Amtsperson kommt.
Suchen Sie die Telefonnummer der Behörde selbst heraus oder lassen Sie sich diese durch die
Telefonauskunft geben.
Wichtig: Lassen Sie den Besucher währenddessen vor der abgesperrten Tür warten.

– Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen.

– Geben Sie Betrügern keine Chance, legen Sie einfach den Hörer auf. Nur so werden Sie Betrüger los. Das
ist keinesfalls unhöflich!

– Auflegen sollten Sie, wenn:
– Sie nicht sicher sind, wer anruft.

– Sie der Anrufer nach persönlichen Daten und Ihren finanziellen Verhältnissen fragt, z.B. ob Sie Bargeld,
Schmuck oder andere Wertgegenstände im Haus haben.

-Sie der Anrufer auffordert, Bargeld, Schmuck oder andere Wertgegenstände herauszugeben, bzw. Geld
zu überweisen, insbesondere ins Ausland.

– Sie der Anrufer unter Druck setzt.

-Der Anrufer Sie dazu auffordert, zu Fremden Kontakt aufzunehmen, z.B. zu einem Boten, der Ihr Geld und
Ihre Wertsachen mitnehmen soll.

– Glauben Sie Opfer eines Betrugs geworden zu sein? Wenden Sie sich sofort an die örtliche
  Polizeidienststelle und erstatten Sie Anzeige oder wählen sie den Notruf 110.

Quelle: Polizeiinspektion Gunzenhausen