Anzeige

Läuft! – Apothekerin Doris Hauenstein weiß Rat bei Sportler-Wehwehchen 🏆VERLOSUNG🏆

Tipps zu Laufbeschwerden aus der Markgrafen Apotheke Ansbach

Am 5. Mai gehen wieder über 2.000 Läuferinnen und Läufer an den Start. Und auch allgemein hat die Saison der Läufer und Läuferinnen wieder begonnen. Egal welche Strecke oder welches Alter, für den Körper ist das nicht immer ein Zuckerschlecken. Wir haben bei Doris Hauenstein, Inhaberin der Markgrafen Apotheke, einmal nachgefragt, was man sich und seinem Körper davor, währenddessen und danach Gutes tun sollte, und was man gegen typische Wehwehchen tun kann.

🏆Und zusätzlich wartet noch eine tolle Verlosung auf euch! Zu gewinnen gibt es ein Erste-Hilfe-Paket gegen Laufbeschwerden im Wert von 50 Euro. Alle weiteren Infos dazu findet ihr am Ende des Artikels. Mitmachen lohnt sich!🏆

„Das Wichtigste ist: Viel trinken! Schon ohne körperliche Betätigung sollte ein gesunder erwachsener Mensch täglich 1,5 bis 2 Liter trinken; das reicht jedoch nicht, wenn man beim Sport ins Schwitzen kommt und so Flüssigkeit verliert.“ rät Doris Hauenstein.

Der Wasserhaushalt sollte bereits vor dem Sport aufgefüllt werden, und natürlich danach. Trinken Sie während des Sports alle 15 bis 20 Minuten kleinere Mengen, mindestens einen Liter pro Stunde, wenn es heiß ist natürlich entsprechend mehr. Natriumreiche stille Mineralwasser oder elektrolytreiche Saftschorlen mit circa einem Drittel Saftanteil, z. B. aus Apfel- oder Johannisbeersaft, eignen sich am besten. Und: Die Getränke sollten nicht zu kalt sein.

Wir bestehen zu 70 Prozent aus Wasser. Verliert der Körper mehr Flüssigkeit als er zugeführt bekommt sprechen wir von Dehydrierung. Eine solche beeinträchtigt nicht nur die Leistungsfähigkeit des Sportlers, sondern ist tatsächlich gefährlich. Unser Körper benötigt nahezu für alle seine Stoffwechselprozesse Wasser; bekommt er dieses nicht von außen zugeführt, holt er es sich aus anderen Organen, mit zum Teil schwerwiegenden Folgen. Durst, Schwindelgefühl, Schwäche und Brechreiz sind Hauptsymptome einer Dehydrierung. Es kann im Extremfall zu Schüttelfrost und Desorientiertheit kommen. Wer solche Anzeichen bei sich bemerkt, sollte unbedingt jede sportliche Betätigung unverzüglich abbrechen. Suchen Sie einen kühlen und schattigen Ort auf und trinken Sie reichlich!

Ein Indiz für einen zumindest vorübergehend gestörten Elektrolythaushalt können Krämpfe, z. B. Wadenkrämpfe, sein. Sportler und im Besonderen Läufer werden oft von schmerzhaften, zumindest aber unangenehmen, Wadenkrämpfen geplagt. Die Krämpfe kommen meist ohne Vorwarnung und treten während und nach langen Trainingseinheiten oder Wettkämpfen auf.


Doris Hauenstein rät:

orthomol sport – ist ein Nahrungsergänzungsmittel mit L-Carnitin, Coenzym Q10 und Omega-3-Fettsäuren mit wichtigen Mikronährstoffen


Was ist eigentlich ein Krampf?

„Ein Krampf ist eine unwillkürliche Kontraktion eines einzelnen Muskels oder ganzer Muskelgruppen. Beim Wadenkrampf beispielsweise kommt es zu einer Anspannung im Unterschenkel. Dabei verkürzt sich der Muskel, ohne sich wieder zu entspannen und wird hart.

Über den Schweiß verlieren wir beim Sport nämlich nicht nur Flüssigkeit, sondern auch Salze wie Natrium, Kalzium, Kalium und Magnesium gehen verloren, ebenso Jodid und Eisen. Mineralstoffe spielen für die Muskelaktivitäten eine entscheidende Rolle, denn gerade diese benötigen jedoch die Nerven, um Befehle an die Muskelfasern leiten zu können, die sich dann zusammenziehen, dehnen oder entspannen. Können wir den Verlust nicht rasch ersetzen, entstehen Ungleichgewichte im Elektrolythaushalt und damit Mangelzustände.

Magnesium hat, wie auch Kalzium, einen besonderen Einfluss auf die Aktivitäten zwischen Nervenzellen und Muskel. Fehlen diese Stoffe, können sich die Muskeln verkrampfen.“


Doris Hauenstein rät:

pure encapsulations – Magnesium: Magnesiumcitrat ohne Zusatzstoffe


Also nochmals: Gerade für sportlich aktive Menschen sind eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr und eine gute Versorgung mit Mineralstoffen sind unerlässlich.

Wadenkrämpfen vorbeugen:

  • Ernähren Sie sich vollwertig und ausgewogen und verzichten Sie insbesondere vor Wettkämpfen auf Alkohol.
  • Machen Sie sich mit Gymnastik und Stretching vor dem Sport warm.
  • Trinken Sie vor dem Laufen, währenddessen und danach ausgiebig.
  • Muten Sie sich nicht zu viel zu.
  • Faszientraining kann helfen, verklebte Muskeln zu lösen.

Was kann man tun, wenn man einen Krampf bekommt?

„Wen ein Krampf ereilt tut meist intuitiv das Richtige: Die Muskulatur dehnen. Bei Muskelkrämpfen in der Wade hilft es, die Fußspitze in Richtung Körper zu ziehen und die Ferse nach vorne zu drücken bzw. das Bein durchgestreckt nach hinten und dabei die Ferse fest auf den Boden zu drücken. Dann so lange in der Position verharren, bis sich der Krampf löst. Diese Dehnübung hilft auch, wenn sich die Rückseite des Oberschenkels verkrampft. Ist die Vorderseite des Oberschenkels betroffen, winkeln Sie das Bein an und umfassen Sie mit der Hand das Fußgelenk. Ziehen Sie nun den Fuß nach hinten zum Po, drücken Sie das Becken leicht nach vorne und halten Sie die Knie zusammen.

Um einen Rückenkrampf zu lösen, hilft Wärme am besten. Ein heißes Bad, Wärmesalbe oder eine Wärmflasche fördern die Durchblutung und entspannen die Muskulatur. Wenn ein Krampf im Fuß auftritt, hilft es meist schon, den Fuß kraftvoll mit der Hand heranzuziehen.“


Doris Hauenstein rät:

Muskelrelaxöl mit Rosmarin und Wacholder – Bei Verspannungen und Muskelschmerzen mehrmals täglich einmassieren


Was hat es mit diesen Kompressionsstrümpfen auf sich, die man jetzt öfters an Läufern sieht?

„Richtig, Kompressionsstrümpfe kommen nicht nur bei Venenleiden zum Einsatz, sondern werden mittlerweile auch von vielen Sportlern, deren Venen komplett gesund sind, getragen. Der konstante Druck auf die Venen, den das enge, elastische Material erzeugt, ist insbesondere bei langem Laufen hilfreich. Lymphflüssigkeit wird besser abtransportiert und der Rückfluss von sauerstoffarmem Blut zum Herzen wird verbessert. Dadurch kann die Beinmuskulatur schneller mit Blut und somit Sauerstoff und Nährstoffen versorgt werden.

Durch das schwungvolle Auftreten beim Joggen oder Sprinten kommt es zu einem Druckimpuls in den Beinen, der besonders für “untrainiertes” Gewebe schädlich sein kann. Beim Auftreten wird Blut durch den Schwung der Laufbewegung nach unten gepresst, die Blutgefäße werden so stark beansprucht.

Mit einem Kompressionsstrumpf wird dieser Druckimpuls verringert und auch untrainierte Jogger können sich einer längeren Belastung aussetzen. Kunden berichten mir immer wieder von einem “leichteren” Gefühl beim Joggen und einer verbesserten Ausdauer.

Entscheidend ist, dass die Strümpfe einen abnehmenden Kompressionsverlauf zum oberen Ende hin aufweisen und mindestens über einen Kompressionsgrad von 20 mmhg verfügen. Einfache Stütz- und Thrombosestrümpfe sind daher nicht geeignet, da diese über eine weitaus geringere Kompression verfügen.“


Doris Hauenstein rät:

Kompressionsstrümpfe von compressana: Zur besseren Durchblutung und Leistungssteigerung, Stabilisierung der Muskulatur und schnelleren Regenerationszeit


Ob beim Joggen oder beim Marathonlauf: Laufbewegungen verursachen ständige Druckimpulse in den Beinen. Besonders Anfänger oder ältere Teilnehmer eines Amateur-Laufs sollten das Tragen von Kompressionsstrümpfen in Betracht ziehen. Kompressionsstrümpfe für Sportler beugen Venenleiden vor und beschleunigen die Muskelregeneration.

Wenn wir schon beim Thema sind: Ist der Lauf erst mal geschafft, blüht dem Sportler am Tag darauf der Muskelkater. Muss das sein?

„Besonders Laufanfänger, deren Muskulatur die Bewegung gar nicht gewohnt ist, erleben jedoch schnell eine unangenehme Kehrseite: den ersten Muskelkalter nach dem Training. Auch wer schon länger läuft, aber über den Winter pausiert hat, wird zu Beginn der neuen Saison womöglich noch unter Muskelkater leiden. Denn Muskeln, die nicht gebraucht werden oder die weniger stark beansprucht werden, bauen in solchen Pausenzeiten ab. Will man dann gleich wieder voll einsteigen, sind die Konsequenzen unschön: Die Muskulatur ist verhärtet, tut bei jeder Belastung weh und alleine der Gedanke an weiteren Sport schreckt schon ab.“


Doris Hauenstein rät:

Schüsslersalz Kalium Sulfuricum D6: 3-5 mal täglich 5 Tabletten einnehmen. Auch möglich: heißes Vollbad mit 25 Tabletten!


Der Muskelkater entsteht dadurch, dass die Muskeln durch eine ungewohnte Belastung zu stark beansprucht und überdehnt werden. Im Muskelgewebe bilden sich kleine Risse. Vereinfacht gesagt:  die betroffenen Muskeln sind überlastet.

Was hilft aber nun gegen den Muskelkater?

„Schonen, aber bewegen! Auch hier hilft ausreichend Flüssigkeit. Gut gegen die Schmerzen ist es auch, die Durchblutung des Muskels zu steigern. Nicht durch Massagen, diese sind für den Muskel eine Belastung. Aber warme Duschen oder Bäder helfen hier ähnlich wie durchblutungssteigernde Salben oder Gels.

Die Vermeidung von Muskelkater bedeutet im Grunde eine Vermeidung von Überlastung des Muskels. Das gelingt, wenn man das Trainingspensum vernünftig wählt und seine eigenen Grenzen berücksichtigt. Gerade für Laufanfänger ist beispielsweise Intervalltraining eine Möglichkeit, vergleichsweise schnell den Weg in den Laufsport zu finden, aber sich nicht sofort zu übernehmen.

Ähnliches gilt, wenn man nach längerer Pause wieder anfängt. In Intervallen zu beginnen und die Ansprüche zuerst eher niedrig anzusetzen, kann vor einer Überlastung der Muskeln schützen. Grundsätzlich sollte man die Belastungen nur allmählich steigern und dabei auch immer auf die Signale des eigenen Körpers achten. Auch die Tagesform ist nicht zu unterschätzen.“

Und die gute Nachricht ganz am Schluss: auch der schlimmste Muskelkater verschwindet nach wenigen Tagen wieder.



Teilnahmebedingungen an unserem Facebook-Gewinnspiel – Rechtliche Hinweise

1. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt ist jeder, der die Facebook-Seite „Ansbacher“ und „Ansbacher Landkreis” sowie den Gewinnspielbeitrag bezüglich des „Läuft“ „liked“, also mit „Gefällt mir“ versieht und am 4. Mai 2019 noch die Facebook-Seite von „Ansbacher” und „Ansbacher Landkreis” sowie den Gewinnspiel-Beitrag mit „Gefällt mir“ versehen hat (da keine anderweitige Speicherung der Daten erfolgt, ist andernfalls keine Kontaktaufnahme mit dem Gewinner möglich).

Der Teilnehmer muss über einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland verfügen. Darüber hinaus bedürfen Minderjährige der Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten zur Teilnahme an diesem Gewinnspiel, sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.

Mitarbeiter von Fränkischer und der Markgrafen Apotheke in Ansbach sind nicht teilnahmeberechtigt.

2.  Beginn und Ende des Gewinnspiels

Das Gewinnspiel beginnt ab dem 30. April 2019 und endet am 11. Mai 2019, 14.00 Uhr deutscher Zeit. Dies ist der Teilnahmeschluss.

3. Gegenstand des Gewinnspiels/Abholung/Foto – Urheberrecht

Gegenstand des Gewinnspiels ist ein Erste-Hilfe-Paket gegen Laufbeschwerden und beinhaltet alle Mittelchen, die im Artikel unter „Doris Hauenstein rät“ vorgestellt wurde. Der Wert des Gewinnes beläuft sich auf insgesamt 50 Euro. Der Gewinnspiel findet in Kooperation mit der Markgrafen Apotheke, Doris Hauenstein, Nürnberger Str. 34, 91522 Ansbach, statt.

Ein Anspruch auf Auszahlung des Gewinns besteht nicht.

Die Teilnahme ist kostenlos.

Der Gewinn muss persönlich bei der Markgrafen Apotheke, Nürnberger Str. 34, 91522 Ansbach abgeholt werden.

Der Teilnehmer willigt ein, dass ein Foto von ihm bei der Gewinnübergabe gemacht wird.

Der Teilnehmer willigt unwiderruflich und unbefristet ein, dass ohne Vergütung dieses Foto von ihm seitens Fränkischer im Internet, Homepage, Facebook, Printmedien und Mail-Newslettern veröffentlicht wird. Auch die Speicherung ist erlaubt.

4. Beginn der Verlosung

Die Verlosung unter allen Teilnehmern findet am 11. Mai 2019 um 14.00 Uhr statt. Der Gewinner wird nach dem Zufallsprinzip bestimmt. Voraussetzung ist, dass der Teilnehmer noch bis 11. Mai 2019 die Facebook-Seite „Ansbacher”, „Ansbacher Landkreis” sowie den entsprechenden Gewinnspiel-Beitrag „liked“, also mit „Gefällt mir“ versehen hat (da keine anderweitige Speicherung der Daten erfolgt, ist andernfalls keine Kontaktaufnahme mit dem Gewinner bzw. dessen Ermittlung möglich).

5. Kontaktierung des Gewinners per facebook

Fränkischer wird versuchen via PN den Gewinner per Facebook zu kontaktieren und auf jeden Fall den Namen des Gewinners auf Facebook veröffentlichen. Der Gewinner verpflichtet sich, innerhalb von 4 Kalendertagen zu melden. Andernfalls verfällt der Gewinn und Fränkischer ist berechtigt, den Gewinn nach billigem Ermessen anderweitig zu vergeben. Das Gleiche gilt, sofern der Gewinn nicht binnen von 5 Kalendertagen nach erfolgter Benachrichtigung des Gewinners abgeholt wird.

6. Veröffentlichung des Namens der Gewinner

Fränkischer hat das Recht, den Namen und Vornamen der Gewinner auf Facebook und der Internetseite www.fraenkischer.de zu veröffentlichen. Die Teilnehmer willigen in die Veröffentlichung ein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur der Name und Vorname veröffentlicht wird.

7. Datenschutz

Fränkischer wird die Daten der Teilnehmer an diesem Gewinnspiel nicht separat speichern, sondern ausschließlich der Facebook-Seite entnehmen.

Soweit die Daten zwecks der Verlosung aus der Liste der Facebook-Fans der Facebook-Seite von „Ansbacher” und „Ansbacher Landkreis” entnommen werden (und beispielsweise auf ein Papier für die Lostrommel geschrieben werden), werden diese Daten 5 Kalendertage nach der Verlosung gelöscht.

Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel erfolgt ausschließlich über die „Gefällt mir“-Schaltfläche auf der Facebook-Seite bei „Ansbacher” und „Ansbacher Landkreis” sowie des entsprechenden Gewinnspiel-Beitrags. Der Teilnehmer kann daher durch Drücken der „Gefällt mir nicht mehr“-Schaltfläche auf den jeweiligen Facebook-Seiten seine Teilnahme an dem Gewinnspiel jederzeit beenden.

Die Daten der Gewinner werden (nachdem diese den Gewinn durch Übermittlung der Anmeldedaten angenommen haben) darüber hinaus insoweit gespeichert, als dies für steuerliche Zwecke notwendig ist (Nachweis der Betriebsausgaben seitens Fränkischer gegenüber den zuständigen Finanzbehörden).

Der Gewinner/Teilnehmer hat jederzeit das Recht, Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten zu erfahren.

Der Name und Vorname der Gewinner werden auf der Facebook-Seite „Ansbacher” und „Ansbacher Landkreis” sowie der Internetseite www.fraenkischer.de nach Übersendung der Anmeldedaten (und damit durch Annahme des Gewinns) durch diese veröffentlicht.

8. Veranstalter

Alleiniger Veranstalter dieses Gewinnspiels ist Text In The City, Martin-Luther-Platz 8, 91522 Ansbach, Inhaber der Homepage Fränkischer (www.fraenkischer.de) und der Facebook-Seiten „Ansbacher” und „Ansbacher Landkreis”.

Das vollständige Impressum von Fränkischer können Sie https://fraenkischer.de/impressum/ einsehen.

9. Änderung und Anpassung des Gewinnspiels

Fränkischer behält sich das Recht vor, insbesondere in Fällen von Missbrauch die Teilnahmeregeln zu ändern, anzupassen oder das gesamte Gewinnspiel zu beenden, sofern dies notwendig erscheint. Auch können Teilnehmer, die falsche Angaben machen, unerlaubte Hilfsmittel etc. verwenden, jederzeit von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

10. Ausschluss des Rechtsweges

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

11. Keine Verbindung zu Facebook/Haftungsfreistellung

Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Jeder Teilnehmer stellt Facebook von jeglicher Haftung vollständig frei. Facebook ist nicht Ansprechpartner für dieses Gewinnspiel.

12. Anwendbares Recht

Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Teilnahme unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Teilnahmebedingungen als lückenhaft erweist.