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Regierung von Mittelfranken bestätigt Verwaltung: Einsichtsrecht für Stadträte in PFCGutachten, keine Herausgabe

Ansbach, 12.02.2020 – Telefonisch bestätigte die Regierung von Mittelfranken als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde nun die Vorgehensweise der Stadtverwaltung, den Mitgliedern des Stadtrates die Einsicht in das 500seitige PFC-Gutachten der USArmee zu gewähren.

Eine physikalische Weitergabe von Exemplaren des Gutachtens soll nicht erfolgen. Bereits im Vorfeld der Stadtratssitzung am 30. Januar 2020 hatte die Stadtverwaltung bei der US-Armee nachgefragt, ob das Gutachten an den Stadtrat und die Öffentlichkeit weitergegeben werden könne und darauf eine verneinende Antwort erhalten. In der Sitzung hatten schließlich mehrere Stadtratsmitglieder die Herausgabe des Gutachtens gefordert, worauf auch ein einstimmiger Beschluss der Stadträte und Oberbürgermeisterin mit diesem Ziel gefasst worden war. Während der Sitzung wurde die Herausgabe durch Rechtsreferent Udo Kleinlein mit dem Verweis auf das entgegenstehende Schreiben des Kommandeurs sowie die Regelungen der Geschäftsordnung des Stadtrats abgelehnt. Gleichzeitig bot der Rechtsreferent den Stadträten erneut die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Gutachten in den Räumen der Verwaltung an. Eine bloße Einsichtnahme wurde jedoch von einigen Stadtratsmitgliedern als nicht ausreichend erachtet.

Zur Klärung, was rechtlich möglich ist und in welcher Form das Gutachten Stadtrat und Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden könnte, wurde die Regierung von Mittelfranken als Rechtsaufsichtsbehörde um Bewertung gebeten. Die Regierung bestätigte nun die Vorgehensweise der Stadtverwaltung als die rechtlich korrekte. Weder die Gemeindeordnung noch die konkretisierende Geschäftsordnung sehen die Möglichkeit einer Weitergabe von physikalischen Exemplaren von Akten vor; in den entsprechenden Regelungen ist ausschließlich die Rede von Einsichtrechten. Diese wurden Stadträten bereits gewährt, dreimal wurde bisher davon Gebrauch gemacht. Auch weiterhin besteht jederzeit die Möglichkeit für Stadträte in das Gutachten in städtischen Räumen Einsicht zu nehmen.

Bezüglich Einsichtnahme/Weitergabe des Gutachtens an die Öffentlichkeit ist das Umweltinformationsgesetz einschlägig. Ergebnisse zur Prüfung durch die Regierung von Mittelfranken liegen aktuell noch nicht vor.


Quelle: Stadt Ansbach