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Mittelfranken: +++ Erneut dringende Warnmeldung vor Anrufen durch vermeintliche Polizeibeamte +++

(1746) Am Montag (26.11.18) registrierte die Polizei in Mittelfranken wiederum eine hohe Anzahl von Anrufen durch falsche Polizeibeamte. Dies ist erneut Anlass, entsprechende Vorbeugungshinweise zu geben.

Etwa 30 Bürger, die sich heute bis ca. 13:00 Uhr bei der Polizei gemeldet hatten, teilten mit, dass sie über Telefon veranlasst werden sollten, Geld oder Wertsachen an die Polizei zu übergeben. Der Anrufer stellte sich dabei als Polizeibeamter vor, der er aber in Wirklichkeit nicht war. Bisher kam es zu keinen Geldübergaben. Betroffen von diesen Anrufen waren bislang Nürnberg, Fürth, Landkreis Fürth und der Landkreis Neustadt/Aisch.

Das Fachkommissariat für Trickbetrug bei der Kriminalpolizei Nürnberg hat die Ermittlungen aufgenommen und warnt in diesem Zusammenhang vor Straftätern, die das vorhandene Vertrauen der Bürger in die Polizei dazu ausnutzen, um an Daten oder Geld von vornehmlich älteren Personen und deren wirtschaftlichen Verhältnissen zu gelangen. Die Täter nutzen die erhaltenen Informationen in der Regel dazu, Trickdiebstähle und Einbrüche vorzubereiten oder Bargeld abzuholen.

Die Polizei gibt in diesem Zusammenhang folgende Verhaltenstipps:

– Lassen Sie sich bei Anrufen von vermeintlichen Polizeibeamten stets den Namen und die Dienststelle nennen. Notieren Sie sich die Nummer des Anrufers.

– Die Polizei meldet sich bei Ihnen niemals über die Notrufnummer „110“! Seien Sie misstrauisch, wenn derartige Phantasienummern im Display erscheinen.

– Beachten Sie auch, dass es den Tätern mittlerweile möglich ist, die echten Rufnummern von Polizeidienststellen im Telefondisplay anzeigen zu lassen!

– Sollten Sie daran zweifeln, von einem echten Polizeibeamten angerufen zu werden, rufen Sie bei der genannten Dienststelle zurück. Suchen Sie die Rufnummer hierfür jedoch stets selbst heraus.

– Geben Sie am Telefon grundsätzlich keine vertraulichen Informationen weiter. Dies betrifft vor allem Angaben zu Ihren Vermögensverhältnissen oder den Aufbewahrungsort von Schmuck und Bargeld.

– Ziehen Sie gegebenenfalls eine Person Ihres Vertrauens hinzu.

– Melden Sie verdächtige Anrufe umgehend der Polizei.

 

Quelle: Polizeipräsidium Mittelfranken

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